Es gibt zwei Möglichkeiten, in iPROT mit Aktennotizen, Bescheiden, Urteilen und anderen Schriftstücken umzugehen.
- Sie können Aktennotizen, Bescheide etc. einfach im nächsten regulären Protokoll in den am besten passenden Protokolltyp als neues Thema oder Eintrag dokumentieren.
- Oder Sie legen im Protokolltyp Aktennotiz eine neues Protokoll an: Auch wenn es sich dabei natürlich um keine echte Besprechung handelt, gibt Ihnen diese Vorgehensweise die Möglichkeit, Aktennotizen etc. losgelöst von realen Besprechungen in der iPROT-Datenbank zu dokumentieren und alle betroffenen Personen durch ein kurzes Protokoll sofort davon zu verständigen.